1. Allgemein

Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen

des Kopierer-Service-Schönen (im weiteren Textverlauf mit KSS bezeichnet). Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Ausschlüsse und/ oder Änderungen werden nur dann anerkannt, wenn diesen in Schriftform zugestimmt wird, mündliche Nebenabreden sind unzulässig.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

Die Bedingungen gelten mit Vertragsschluss, wobei ein Vertrag durch Auftragsbestätigung oder durch Auftragsdurchführung des KSS  zustande kommt. Auftragsinhalt und –umfang werden durch die Auftragsbestätigung bzw. durch die Rechnung des KSS dokumentiert.

 

3. Lieferzeit

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen schnellstmöglich. Erfolgt die Lieferung

nicht zu dem vereinbarten Termin, so kann der Kunde nach einem Monat eine

Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktritt. Alle Ansprüche darüber hinaus, insbesondere Verzugsschadensansprüche,

sind ausgeschlossen, abgesehen von Fällen nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Seiten des KSS.

Bei Liefer- oder Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt, Streik, nicht vorhersehbaren Betriebsstörungen oder sonstigen unabwendbaren, durch des KSS  nicht zu vertretenden Ereignissen, ist diese nach ihrer Wahl von der Lieferung oder Leistung befreit bzw. dazu ermächtigt, das dem bestellten Gerät am ehesten Entsprechende zu liefern.

 

4. Preise

Es gelten die im Vertrag ausgewiesenen Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen,

gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

5. Herstellerbedingte Produktfort- oder Weiterentwicklungen oder Abänderungen gelten als genehmigt, soweit dadurch der Gebrauchszweck des bestellten Gerätes nicht verschlechtert wird. Geliefert wird in solchen Fällen jeweils das dem bestellten Gerät am ehesten Entsprechende. Dies wird als Erfüllung anerkannt. Ist eine solche Lösung nicht möglich haben beide Parteien die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten.

Es ergibt sich keine Möglichkeit zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Erfüllung

durch Umstände scheitert, die durch den KSS nicht zu vertreten sind. Hierzu zählen

im Besonderen solche, die mit den Netzwerk- und Kommunikationseinstellungen des Kunden im Zusammenhang stehen. Eventuelle Systeminkompatibilitäten, die die Kommunikation zwischen Software-Kopierer/Netzwerkanschluss-Kopierer blockieren und die durch den KSS nicht abzusehen und einzukalkulieren sind, berühren die Wirksamkeit des Vertrages nicht und oblegen des KSS auch nicht die Verpflichtung zur Nachbesserung. Hier hat der Kunde geeignete Maßnahmen zu treffen, sein System rechtzeitig auf einen geeigneten Standard zu bringen. Netzwerkunterstützung, unabhängig ob telefonisch oder vor Ort geleistet, sind zudem grundsätzlich als Sonderleistungen zu verstehen und als solche kostenpflichtig, insofern nicht ausdrücklich

etwas Anderes vereinbart wurde.

 

6. Serviceleistungen

Im Bereich der Serviceleistungen gelten Sonderregelungen. Es besteht regelmäßig die Möglichkeit  Arbeitsleistung und/oder Material für erforderliche Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen über gesonderte Verträge abzudecken; Kosten und Konditionen hierzu werden auf der Grundlage der Herstellerangaben individuell vereinbart. Grundsätzlich jedoch gilt, dass Serviceleistungen als kostenpflichtige Sonderleistungen zu verstehen sind. Die Bestätigung hierzu erfolgt durch Unterschrift auf den Servicebelegen.

 

7. Zahlungen

Die Rechnungen des KSS sind sofort nach Erhalt zahlungsfällig.

Die individuell vereinbarten Zahlungsziele werden berücksichtigt. Nach Ablauf dieser

Frist kommt der Kunde ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Der KSS hat das Recht, die Geldschuld nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verzinsen und behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Wechsel und Schecks sind nur Leistungen erfüllungshalber. Finanzierungs- und Leasing-Risiken gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Das Nichtzustandekommen der Finanzierung oder des Leasing-Vertrages berührt die Wirksamkeit des abgeschlossenen Kaufvertrages nicht. Der Kunde kann Gegenansprüche nur dann aufrechnen oder insoweit ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn diese durch den KSS anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.

 

8. Rüge- und Untersuchungspflicht

Der Kunde hat die Ware und/ oder die Leistung bei Anlieferung unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern zu überprüfen. Beanstandungen müssen schriftlich spätestens binnen 7 Tagen ab Anlieferung erfolgen. Einhergehend schließt sich ein Widerrufsrecht damit aus.

 

9. Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistungsfrist beträgt generell höchstens 12 Monate bei maximal 30.000

Impressions *). Sie erlischt beim Überschreiten einer der beiden Bedingungen automatisch und kann in einzelnen Fällen von den genannten Maximalia abweichen und vertraglich gesondert vereinbart werden.

Sind Geräte oder Leistungen mangelhaft, fehlen ihnen zugesicherte Eigenschaften oder werden sie durch Fabrikations- oder Überholungsmängel schadhaft, so leistet der KSS, bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen, Nachbesserung oder Ersatzlieferung auf eigene Kosten. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, oder wird sie vom KSS nicht durchgeführt, so kann der Kunde nach seiner Wahl die Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen. Ausdrücklich hiervon ausgeschlossen sind geringfügige Mängel. Ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen von der Gewährleistung sind der Austausch von Verschleißteilen mit begrenzter Lebensdauer und die Erforderlichkeit regelmäßiger Wartung und Pflege des Gerätes, einschließlich Reinigungsarbeiten.

Die Gewährleistung erlischt grundsätzlich, wenn

 

a. Teile durch Gewalteinwirkung durch den Kunden oder Dritte beschädigt  werden.

 

b. Eingriffe oder nicht sachkundige Reparaturen durch den Kunden oder Dritte

    ohne die Einwilligung des KSS durchgeführt werden.

 

c. Ungeeignete Zusatzgeräte und/oder Betriebsmittel verwendet werden und

    der Kunde nicht den Nachweis erbringt, dass der geltend gemachte Mangel nicht darauf beruht.

 

d. Beanstandungen durch Nichtbeachtung der Betriebs- und Bedienungsanleitungen entstehen.

 

e. Schäden entstehen durch höhere Gewalt, Wasser, Feuer, oder durch Überspannung.

 

Alle weiteren Ansprüche des Kunden, gleich welcher Art, insbesondere solche auf

entgangene Gewinne (Hypotativschäden) sind ausgeschlossen, soweit weder ein

Verstoß gegen die Bestimmungen des §309 Ziff. 7 BGB, oder arglistige Täuschung seitens des KSS vorliegen.

Es handelt sich grundsätzlich um gebrauchte werkstattüberholte Geräte, abgesehen das Angebot lautet explizit auf Neuware. Dem Kunden wird bei Lieferung ausreichend

Gelegenheit eingeräumt die Ware zu prüfen und zu untersuchen. Der Zustand ist ihm bekannt. Angaben über die Beschaffenheit, Zusammensetzung, Eignung oder Verwendbarkeit der Lieferungen und Leistungen bedeuten ohne ausdrückliche schriftliche Erklärung seitens des KSS keine Zusicherung oder Garantie.

Ist eine Lieferung nur teilweise mangelhaft oder besteht teilweiser Leistungsverzug oder teilweise durch den KSS zu vertretende Unmöglichkeit der Leistung, so ist der Kunde zur Abnahme der Teilleistung verpflichtet, es sei denn, die teilweise Erfüllung ist für ihn objektiv uninteressant.

 

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises verbleibt der Kaufgegenstand im Eigentum des KSS. So lange verwahrt der Kunde das Gerät unentgeltlich. Verkauf, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltssache sind nicht gestattet. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde ausdrücklich auf das Eigentum des KSS hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde trägt während des Eigentumsvorbehalts alle Kosten der Vorbehaltsware und haftet für deren Verschlechterung, unabhängig ob diese durch ihn zu vertreten ist.

Bei Bekanntwerden und/oder drohendem Eintritt geschäftsgefährdender Umstände ist der KSS berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzuholen.

Die Zurücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu deren Restwert. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere auf entgangenen Gewinn, behält sich der KSS vor.

Falls der Kunde die Restwertbestimmung des KSS nicht anerkennt, wird diese von

einem unabhängigen Sachverständigen als Schiedsgutachter auf Kosten des Kunden für beide Seiten als verbindlich festgestellt werden.

Bei Zurücknahme der Vorbehaltsware durch den KSS liegt, soweit gesetzlich zulässig, kein Rücktritt vom Vertrag vor.

Mit Tilgung aller Forderungen aus dem Kauf geht das Eigentum der Vorbehaltsware auf den Kunden über.

 

11. Gefahr

Die Gefahr des Untergangs und/oder der Verschlechterung der Ware geht ab Transportbereitstellung Lager KSS an den Kunden über, unabhängig von der Regelung der Transportkosten/-modalitäten.

 

12. Schlussbestimmungen

Der KSS ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsverbindung zur Verfügung gestellten Daten und Informationen des Kunden, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes,

zu verwerten und zu speichern. Auch ist der KSS mittels Überlassung zur Einholung

weiterer Informationen bei übergeordneten und unabhängigen Institutionen berechtigt (Crefo, Schufa).

Das Unwirksamsein oder -werden einer oder mehrerer vorstehender Bedingungen,

lässt die Wirksamkeit der Übrigen im Weiteren unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit als möglich verwirklicht.

Gleiches gilt im Fall von Vertragslücken.

Die Rechte des Kunden aus dessen Vertrag sind nicht übertragbar.

Für diese Bedingungen und die Geschäftsbeziehung gelten Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Als Gerichtsstand gilt grundsätzlich Aachen als vereinbart.

 

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